Crypto Casino und Schweizer Spieler: Bitcoin, Recht und Steuern

Hermann Bürgi · Redaktion CasinoButler · Fakten geprüft · Stand: Oktober 2026

Ein Crypto Casino nimmt Einzahlungen in Bitcoin, Ether oder USDT an und zahlt Gewinne in derselben Währung aus. Keines der zehn Online Casinos mit ESBK-Konzession gehört dazu: In Kassen, Hilfeseiten und AGB aller zehn Anbieter kommt keine Kryptowährung vor. Wer aus der Schweiz mit Krypto spielt, landet bei einem ausländischen Anbieter ohne Konzession. Hier steht, wie die Zahlung technisch läuft, was das Geldspielgesetz sagt und wie Gewinne versteuert werden.

Auf einen Blick

  • Schweizer Online Casinos mit Krypto-Zahlung: 0 von 10 (Stand Oktober 2026)
  • Sperrliste der ESBK: 3’567 Einträge, darunter mindestens 26 Domains mit «crypto», «krypto», «bitcoin» oder «btc» im Namen
  • Bitcoin-Bestätigung: im Durchschnitt 10 Minuten, bis zu 90 Minuten
  • Gewinne aus ausländischen Online Casinos: immer steuerpflichtig (ESTV)
  • Bitcoin kaufen in der Schweiz: PostFinance 0,95 %, Swissquote 1 %, Relai 1 %
  • Schweizer Spielsperre: gilt bei ausländischen Anbietern nicht

Kein Crypto Casino mit Schweizer Konzession: der Stand im Oktober 2026

Liste der zehn Schweizer Online-Spielbanken auf der Website der ESBK, Stand März 2026
Screenshot: esbk.admin.ch, 17.10.2026

Die ESBK führt zehn Spielbanken mit erweiterter Konzession für das Online-Spiel: Jackpots.ch, mycasino, Swiss Casinos, Casino777, StarVegas, 7melons, PASINO.ch, Swiss4Win, Admiral und Casineo. Wir haben 193 Seiten dieser Anbieter durchsucht, darunter Kassen, Zahlungsseiten, Hilfeartikel und AGB. Die Begriffe Krypto, Crypto, Bitcoin und USDT kommen dort nicht vor.

Der Grund steht in der Geldspielverordnung (VGS). Gewinne und Guthaben dürfen laut Art. 50 VGS nur auf ein Zahlungskonto überwiesen werden, das auf den Namen des Spielers lautet. Krypto nennt keiner der zehn als Auszahlungsweg. Sie zahlen auf Bank- und Postkonten aus, Casino777 und mycasino zusätzlich auf Yapeal.

Ein Crypto Casino ist für einen Spieler in der Schweiz damit immer ein Anbieter mit Sitz im Ausland. Was das rechtlich bedeutet, steht weiter unten in den Abschnitten zum Geldspielgesetz und zur Sperrliste.

Was ein Krypto-Anbieter von einem Schweizer Online Casino unterscheidet

Vergleich von Online Casinos mit ESBK-Konzession und Krypto-Anbietern ohne Schweizer Konzession in sechs Punkten
Grafik: CasinoButler, 18.10.2026

Die Tabelle fasst die Unterschiede zusammen, die für Ihr Geld zählen. Alle Angaben stammen aus dem Geldspielgesetz, der Geldspielverordnung (VGS), den Erläuterungen der ESTV und den Antworten der ESBK.

Punkt Online Casino mit ESBK-Konzession Krypto-Anbieter ohne Schweizer Konzession
Aufsicht ESBK, Geldspielgesetz Regulator im Sitzland, Schweizer Recht gilt nicht
Kontowährung Schweizer Franken Bitcoin, Ether, USDT oder andere Coins
Auszahlung Bank- oder Postkonto auf Ihren Namen (Art. 50 VGS) Krypto-Adresse, Zahlung nicht rückholbar
Gewinne bis CHF 1’071’000 steuerfrei (2026) immer steuerpflichtig
Schweizer Spielsperre gilt gilt nicht
Zugang aus der Schweiz frei Domain kann auf der Sperrliste stehen

Die Zeile zur Auszahlung ist die wichtigste. Bei einem Schweizer Anbieter hat die ESBK die Aufsicht über das Spielerkonto. Bei einem Anbieter im Ausland verlassen Sie sich allein auf dessen Zahlungsmoral, und die ESBK kann laut eigener Auskunft in einem Streitfall nicht helfen.

Wie Bitcoin funktioniert: Wallet, Adresse, Blockchain

Seite «Wie funktioniert Bitcoin?» auf bitcoin.org: Die Wallet erzeugt die erste Bitcoin-Adresse, Adressen nur einmal verwenden
Screenshot: bitcoin.org, 18.10.2026

Bitcoin braucht drei Dinge: eine Wallet, eine Adresse und die Blockchain. Die Wallet ist ein Programm auf dem Handy oder Computer. Sobald Sie sie installiert haben, erzeugt sie laut bitcoin.org Ihre erste Bitcoin-Adresse. Diese Adresse geben Sie dem Casino für eine Auszahlung, oder Sie senden Guthaben an die Adresse des Casinos.

Die Blockchain ist ein gemeinsam genutztes öffentliches Buchungssystem, in dem jede bestätigte Zahlung steht. Ihre Wallet enthält einen geheimen Datenblock, den privaten Schlüssel oder «Seed». Mit ihm signieren Sie jede Zahlung. Wer den Seed kennt, verfügt über das Guthaben.

bitcoin.org empfiehlt, jede Adresse nur einmal zu verwenden. In Ihrer Wallet erledigt das die Software.

Bestätigungen und Wartezeit: warum die Gutschrift Minuten dauert

Eine Bitcoin-Zahlung ist nach dem Absenden sichtbar, aber noch nicht bestätigt. Die Bestätigung dauert laut bitcoin.org zwischen wenigen Sekunden und 90 Minuten, im Durchschnitt 10 Minuten. Ein Casino schreibt die Einzahlung erst nach einer bestimmten Zahl von Bestätigungen gut. Diese Zahl legt der Empfänger fest.

Als Richtwert nennt bitcoin.org sechs Bestätigungen. Diese Zahl gilt dort als so sicher wie das sechsmonatige Warten auf die Endgültigkeit einer Kreditkartenzahlung. Bei einem durchschnittlichen Blockabstand von 10 Minuten sind das rund 60 Minuten. Mit einer einzigen Bestätigung ist das Geld entsprechend früher auf dem Konto.

Gebühr zu tief: Wartebereich und Netzwerkgebühren
bitcoin.org: Eine Bestätigung dauert wenige Sekunden bis 90 Minuten, im Durchschnitt 10 Minuten
Screenshot: bitcoin.org, 18.10.2026

Ist die Gebühr zu tief angesetzt, dauert die Bestätigung länger. Die Zahlung bleibt so lange im Wartebereich des Netzwerks, bis ein Miner sie in einen Block aufnimmt.

Die Gebühr für eine Bitcoin-Zahlung hängt nicht vom Betrag ab. Sie richtet sich laut bitcoin.org nach der Grösse der Transaktion in Bytes. Eine Zahlung über CHF 20 und eine über CHF 2’000 können gleich viel kosten, wenn sie gleich gross sind.

Höhere Gebühren machen eine schnellere Bestätigung wahrscheinlicher. Die Wallet schlägt einen Wert vor, den Sie anpassen können. Feste Zahlen zur Gebühr nennen wir nicht: Sie ändern sich mit der Auslastung des Netzwerks mehrmals am Tag.

Dazu kommt die Gebühr des Casinos. Ob und wie viel ein Anbieter für Krypto-Auszahlungen verrechnet, steht in dessen Bedingungen. Bei den zehn Schweizer Anbietern fällt dieser Punkt weg, weil Krypto dort nicht angeboten wird.

Lightning, Ether, USDT und Litecoin: weitere Coins und Netze

Bitcoin ist nicht der einzige Weg in eine Krypto-Kasse. Die vier Abschnitte unten erklären Lightning, Ether, USDT und Litecoin. Bei USDT entscheidet zusätzlich das Netz, über das Sie senden.

Lightning Network: Zahlungen ohne Blockwartezeit

Das Lightning Network ist eine zweite Schicht über der Bitcoin-Blockchain. Zahlungen laufen dort laut lightning.network sofort, ohne auf die Bestätigung eines Blocks zu warten. Die Gebühren sind laut gleicher Quelle besonders tief, weil die Zahlung nicht in die Blockchain geschrieben wird.

Für Casino-Einzahlungen braucht es dafür eine Wallet mit Lightning-Unterstützung und ein Casino, das Lightning-Rechnungen ausstellt. Ob ein Anbieter das tut, zeigt seine Kasse. Ohne Lightning läuft die Zahlung direkt auf der Blockchain, mit den oben beschriebenen Wartezeiten.

Ether und Gas: Ethereum als zweite Zahlungsschiene

Ethereum ist laut ethereum.org ein dezentrales Blockchain-Netzwerk und eine Softwareplattform, angetrieben von der Kryptowährung Ether (ETH). Für jede Zahlung fällt eine Transaktionsgebühr in ETH an, die Gasgebühr. Hohe Nachfrage im Netzwerk treibt diese Gebühr nach oben.

Im Casino wird Ether wie Bitcoin behandelt: Adresse kopieren, Betrag senden, auf Bestätigungen warten. Der Unterschied liegt in der Gebührenlogik und in der Zahl der Tokens, die auf Ethereum laufen. USDT läuft als ERC20-Token ebenfalls auf Ethereum.

Die Gasgebühr fällt bei jedem Token-Transfer in ETH an, auch wenn Sie USDT senden. Wer nur USDT auf einer Ethereum-Adresse hält, kann ohne ein kleines Guthaben in ETH keine Zahlung auslösen.

USDT: Stablecoin mit Dollar-Bindung und mehreren Netzen

USDT ist ein Stablecoin. Jeder Token ist laut Tether 1 zu 1 an eine Fiat-Währung gebunden, hier an den US-Dollar. Gedeckt ist er laut Tether vollständig durch Reserven. Der Kurs schwankt dadurch kaum, anders als bei Bitcoin oder Ether.

USDT existiert als Token auf mehreren Blockchains. Tether führt aktuell unter anderem ERC20 auf Ethereum, TRC20 auf Tron, Solana und TON. Auf Kusama, Bitcoin Cash SLP, Omni Layer, EOS und Algorand gibt Tether keine Tokens mehr aus und nimmt dort auch keine mehr zurück.

Für den Spieler heisst das: USDT ist nicht gleich USDT. Die Kasse des Casinos nennt das Netz, in dem sie den Token annimmt. Guthaben über ein anderes Netz zu senden, führt zum Verlust.

Litecoin und weitere Coins

Litecoin beschreibt sich auf litecoin.org als digitale Währung für sofortige Zahlungen weltweit zu nahezu null Kosten.

Welche weiteren Coins ein Casino annimmt, steht nur in dessen Kasse. Zu Ripple, Solana oder Dogecoin treffen wir keine Aussage über die Verbreitung in Casinos, weil es dafür keine belastbare Quelle gibt.

So läuft eine Krypto-Einzahlung ab

Der Ablauf ist bei allen Anbietern ähnlich. Die Wartezeit am Ende bestimmt das Netzwerk, nicht das Casino.

  1. Kasse öffnen, «Einzahlen» wählen, den Coin und das Netz bestimmen.
  2. Die angezeigte Adresse oder den QR-Code in die Wallet übernehmen.
  3. Betrag in der Wallet eingeben, Gebühr prüfen, mit dem privaten Schlüssel freigeben.
  4. Auf die vom Casino verlangte Zahl von Bestätigungen warten.
  5. Gutschrift im Spielerkonto, in Krypto oder umgerechnet in eine Fiat-Währung.

Ob das Konto in Bitcoin, in US-Dollar oder in Euro geführt wird, legt der Anbieter fest. Schweizer Franken als Kontowährung sind bei ausländischen Anbietern nicht die Regel. Jede Umrechnung ist ein Kursrisiko. Ob der Anbieter dafür einen Aufschlag verrechnet, steht in seinen AGB.

Die Netzwerkwahl bei der Einzahlung

Vor jeder Einzahlung sind drei Angaben zu prüfen: Coin, Netz und Adresse. Die Kasse zeigt für USDT zum Beispiel «TRC20» oder «ERC20». Die Wallet muss denselben Eintrag anbieten. Die Adresse kopieren Sie vollständig, ein Zeichen Unterschied genügt für einen Fehlversand.

Ein Irrtum lässt sich nicht beheben. Die FINMA schreibt in ihrer Broschüre zum Kundenschutz vom 18. Dezember 2024, dass Zahlungen mit Bitcoins nicht rückgängig gemacht werden können. Einmal falsch überwiesenes Geld kann keine zentrale Instanz zurückerstatten. Dasselbe gilt für Ether und Tokens.

Bei einer Banküberweisung an ein Schweizer Casino ist das anders: Dort bleibt die Bank als Ansprechpartner, und der Betrag lautet auf Franken.

Krypto-Zahlung am Handy: Wallet-App und QR-Code

Eine Wallet installieren Sie laut bitcoin.org auf dem Computer oder dem Mobiltelefon. Am Handy entfällt das Abtippen der Adresse: Die Kasse zeigt einen QR-Code, die Wallet-App scannt ihn und übernimmt Adresse und Betrag. Die Freigabe erfolgt in der App.

Die Wartezeit ist am Handy dieselbe wie am Computer, weil sie vom Netzwerk abhängt. Was am Handy dazukommt, ist das Risiko des Geräts: Wer das Telefon mit der Wallet verliert und den Seed nicht gesichert hat, verliert laut bitcoin.org das Guthaben dauerhaft.

Auszahlung in Krypto: Adresse, Freigabe, Kursrisiko

Für eine Auszahlung tragen Sie Ihre Wallet-Adresse im Spielerkonto ein. Der Anbieter prüft den Antrag nach seinen Regeln, dann sendet er die Coins. Ab dem Versand gilt wieder die Logik der Bestätigungen im Netzwerk.

Zwischen Antrag und Versand liegt die Prüfung durch den Anbieter, mit Identitätsnachweis und Bonusbedingungen. Wie lange sie dauert, legt der Anbieter allein fest. Bei einem ausländischen Casino gibt es dafür keine Schweizer Stelle, die Fristen durchsetzt. Die ESBK hält fest, dass die Auszahlung eines Gewinns bei solchen Anbietern nicht gesichert ist.

Schweizer Anbieter nennen dagegen konkrete Fristen. Casino777 zahlt auf Yapeal sofort aus, Swiss4Win überweist Beträge von CHF 50 bis CHF 3’000 innert Minuten, mycasino bietet einmal täglich eine Instant-Auszahlung. Die Übersicht dazu steht auf der Seite Schnelle Auszahlung.

Wartezeit im Vergleich: Krypto gegen Franken-Zahlungen

Bei der Einzahlung ist Krypto nicht schneller als die Schweizer Wege. TWINT, PostFinance Pay und Apple Pay schreiben bei den Anbietern mit Konzession sofort gut. Eine Bitcoin-Einzahlung braucht mindestens eine Bestätigung, bei sechs rund eine Stunde.

Bei der Auszahlung hängt der Vergleich vom Weg ab. Die Banküberweisung dauert bei Casino777 bis zu 48 Geschäftsstunden, bei 7melons 2 bis 3 Werktage, bei Jackpots.ch 3 bis 4 Arbeitstage. Yapeal ist bei Casino777 sofort, bei mycasino sofort und rund um die Uhr. Eine Krypto-Auszahlung liegt dazwischen: nach der Prüfung durch den Anbieter plus die Bestätigungen im Netz.

Den Ausschlag gibt die Prüfung durch den Anbieter, nicht die Technik. Ein Schweizer Anbieter nennt dafür Fristen in seinen AGB und steht unter Aufsicht. Ein Anbieter im Ausland nennt sie, wenn er will.

Kursrisiko, Kontowährung und Ausweis: was Krypto nicht löst

Der Preis eines Bitcoins kann laut bitcoin.org innerhalb kurzer Zeit unvorhersehbar steigen oder fallen. Für den Spieler kommt das Kursrisiko zum Spielrisiko dazu. Wer Guthaben in Bitcoin hält, gewinnt oder verliert auch ohne eine einzige Drehung am Automaten.

bitcoin.org rät, niemals Geld in Bitcoin anzulegen, dessen Verlust man sich nicht leisten kann. Die FINMA schreibt im Faktenblatt vom 1. Mai 2022, dass kryptobasierte Vermögenswerte in der Regel hohen Preisschwankungen unterliegen. Berechenbar bleibt nur eine Zahlung in Franken bei einem Anbieter mit Konzession.

Kontowährung: Franken, Dollar oder Coin
Abschnitt «Der Bitcoin-Preis ist volatil» auf bitcoin.org: Warnung vor unvorhersehbaren Kursschwankungen
Screenshot: bitcoin.org, 18.10.2026
FAQ von Jackpots.ch: keine Gebühren, Spielguthaben und alle Ein- und Auszahlungen ausschliesslich in Schweizer Franken
Screenshot: jackpots.ch, 18.10.2026

Jackpots.ch führt das Spielerkonto nach eigener Angabe ausschliesslich in Schweizer Franken. Dasselbe Prinzip gilt bei den übrigen neun Anbietern mit Konzession: Sie zahlen in Franken ein, setzen in Franken und erhalten Franken zurück. Eine Umrechnung gibt es nicht.

Ein Krypto-Anbieter entscheidet selbst, in welcher Einheit er das Konto führt, und nennt sie in seinen Bedingungen: das Konto im eingezahlten Coin, das Konto in US-Dollar mit Umrechnung bei Ein- und Auszahlung, oder ein Konto je Coin. Bei der zweiten Variante trägt der Spieler zwei Kursrisiken, einmal beim Hereingehen und einmal beim Herausgehen.

Ein Stablecoin wie USDT nimmt das Risiko nur gegenüber dem Dollar heraus. Gegenüber dem Franken bleibt der Wechselkurs USD/CHF bestehen, den Sie beim Rücktausch in Franken zu spüren bekommen.

Bitcoin ist nicht anonym
Abschnitt «Bitcoin ist nicht anonym» auf bitcoin.org: alle Transaktionen sind öffentlich und dauerhaft im Netzwerk gespeichert
Screenshot: bitcoin.org, 18.10.2026

Alle Bitcoin-Transaktionen sind laut bitcoin.org öffentlich und dauerhaft im Netzwerk gespeichert. Jeder kann den Saldo und die Zahlungen einer Adresse einsehen. Erst die Zuordnung einer Adresse zu einer Person ist nicht automatisch gegeben.

Ein Spiel ohne Ausweis gibt es nicht. Anbieter, die Krypto wechseln, handeln oder verwahren, unterstehen in der Schweiz laut FINMA dem Geldwäschereigesetz und müssen Kunden identifizieren. Auch Casinos verlangen vor einer Auszahlung einen Identitätsnachweis.

Identitätsprüfung: Schweizer Regel und ausländische Praxis

Bei einem Schweizer Anbieter ist der Ablauf gesetzlich festgelegt. Nach der provisorischen Eröffnung des Spielerkontos prüft der Veranstalter laut Art. 52 VGS spätestens innert eines Monats die Identität. Bis dahin dürfen die Einzahlungen CHF 1’000 nicht übersteigen, und Gewinne lassen sich nicht beziehen.

Ein Anbieter im Ausland legt seine Prüfung selbst fest, nach dem Recht seines Sitzlandes. Wann er einen Ausweis verlangt und wie lange die Prüfung dauert, steht nur in seinen Bedingungen.

Die Zahlung in Krypto ersetzt diese Prüfung nicht. Wechselstuben und Verwahrer unterstehen in der Schweiz dem Geldwäschereigesetz und kennen ihre Kunden. Die Idee vom Spiel ohne Ausweis scheitert spätestens beim Kauf der Coins bei einem beaufsichtigten Anbieter.

Rechtlicher Rahmen: Geldspielgesetz und ESBK

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Geldspielgesetz. Art. 86 Abs. 1 verlangt, den Zugang zu online durchgeführten Geldspielen zu sperren, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind. Gesperrt wird laut Abs. 2 der Zugang zu Spielen von Veranstaltern mit Sitz im Ausland, die von der Schweiz aus erreichbar sind.

Die ESBK und die interkantonale Behörde führen dafür je eine Sperrliste (Abs. 3). Die Fernmeldedienstanbieter sperren den Zugang zu den Angeboten auf diesen Listen (Abs. 4). Ein Krypto-Anbieter wird nicht wegen der Währung gesperrt, sondern weil er ohne Schweizer Konzession Geldspiele anbietet.

Für den Anbieter selbst sieht Art. 130 BGS eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren vor, bei gewerbsmässigem Vorgehen bis zu 5 Jahren. Der Spieler fällt nicht unter diese Strafnorm.

Sperrliste: 3’567 Einträge, darunter Domains mit Bitcoin im Namen

Die ESBK hat am 25. August 2026 ihre dritte Liste des Jahres veröffentlicht, mit insgesamt 3’567 Einträgen. Wir haben das PDF nach Krypto-Begriffen durchsucht: Mindestens 26 Domains tragen «crypto», «krypto», «bitcoin» oder «btc» im Namen. Der älteste dieser Einträge stammt aus dem Jahr 2020, die jüngsten vom 26. Mai 2026.

Die Liste wird laut ESBK viermal pro Jahr aktualisiert. Gesperrt wird per DNS, Ausweichadressen (Mirror-Sites) kommen nachträglich dazu. Eine Domain, die heute erreichbar ist, kann mit der nächsten Liste gesperrt sein.

DNS-Sperre und Mirror-Sites: Reichweite der Blockierung
ESBK zur DNS-Sperre: Umleitung auf eine Warnseite, gesperrte Seiten bleiben über Mirror-Sites erreichbar
Screenshot: esbk.admin.ch, 18.10.2026

Die Sperre wird laut ESBK als DNS-Sperre umgesetzt. Der Schweizer Internetanbieter löst den Domainnamen nicht mehr auf, der Browser landet auf der Warnseite. Die Server des Anbieters bleiben dabei unberührt, nur der Weg dorthin ist aus der Schweiz verbaut.

Anbieter reagieren mit Ausweichadressen, den Mirror-Sites. Die ESBK nimmt solche Adressen mit der nächsten Liste auf. Für den Spieler entsteht ein Wechselspiel: Eine Adresse funktioniert, die nächste Liste schliesst sie, der Anbieter eröffnet eine neue.

Zur Umgehung der Sperre per VPN machen wir keine Aussage, weil es dafür keine amtliche Quelle gibt. Fest steht nur, dass die Umgehung nichts an den Risiken ändert, die weiter unten stehen.

Sperrliste lesen: so prüfen Sie eine Domain selbst

Die Liste liegt als PDF auf der Seite «Illegales Spiel» der ESBK. Jede Zeile enthält den Domainnamen und das Datum der Aufnahme. Die Suche im PDF nach dem Namen des Anbieters dauert eine Minute und beantwortet die erste Frage vor jeder Einzahlung.

Zwei Dinge sind beim Lesen zu beachten. Erstens steht nur die exakte Domain auf der Liste: Eine Ausweichadresse mit anderer Endung fehlt, bis die ESBK sie nachträgt. Zweitens ist das Fehlen einer Domain keine Bewilligung. Bewilligt sind allein die zehn Anbieter auf der Liste «Online-Spielbanken», alles andere ist in der Schweiz nicht zugelassen, ob gesperrt oder noch nicht.

Warnseite und Umleitung: was beim Aufruf einer gesperrten Domain passiert
Informationsseite «Nicht bewilligte Online-Spiele» der ESBK, auf die gesperrte Aufrufe umgeleitet werden, Stand August 2026
Screenshot: esbk.admin.ch, 18.10.2026

Die Sperrverfügung gilt laut Art. 87 BGS mit der Veröffentlichung im Bundesblatt als eröffnet. Der Veranstalter kann innert 30 Tagen schriftlich Einsprache erheben. Der Spieler erfährt davon nichts, er sieht nur die Wirkung.

Wer eine gesperrte Domain aufruft, wird laut Art. 89 Abs. 2 auf eine Informationseinrichtung weitergeleitet, soweit das technisch möglich ist. In der Praxis ist das die Warnseite der ESBK. Sie erklärt, dass das Angebot in der Schweiz nicht bewilligt ist, und verweist auf die Liste der konzessionierten Anbieter.

Werbung für unbewilligte Spiele: warum hier keine Marken stehen

Art. 74 Abs. 3 BGS lautet: «Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten.» Wer vorsätzlich dagegen verstösst, riskiert laut Art. 131 eine Busse bis zu CHF 500’000. Eine Rangliste von Krypto-Anbietern mit Bonusversprechen und Spielknopf fällt in diesen Bereich.

Deshalb beschreibt diese Seite die Technik, das Recht und die Steuern, nennt aber keine Anbieter ohne Konzession und keine Boni. Die alte Fassung mit zwölf «getesteten» Marken, Bewertungen und Bonusprozenten haben wir entfernt.

Ein Betreiber, zwölf Marken: was hinter den alten Testsiegern stand

Die alte Fassung dieser Seite führte zwölf Marken als getestete Krypto-Anbieter mit Noten zwischen 8,2 und 9,2. Ein Blick in die Fusszeilen zeigt: Alle zwölf gehören demselben Betreiber mit Sitz in Curaçao und einer einzigen Lizenz von dort. Zwölf Marken, ein Unternehmen, eine Lizenz.

Zehn der zwölf Domains stehen auf der Sperrliste der ESBK. Angaben zu Tests mit Stoppuhr, zu Auszahlungen in 10 bis 60 Minuten und zu Limits von 0,0001 bis 2 Bitcoin liessen sich nicht belegen. Belegt ist bei allen zwölf nur der Satz «Wir akzeptieren Krypto» auf der Website. Das reicht nicht für eine Empfehlung, und eine solche wäre nach Art. 74 BGS ohnehin unzulässig.

Was Spieler riskieren: Auszahlung ohne Garantie, Einzug von Einsätzen

Spieler machen sich laut ESBK nicht strafbar, wenn sie bei einem nicht bewilligten Anbieter spielen. Sie tun es aber auf eigene Gefahr. Die ESBK nennt drei Folgen. Die Auszahlung eines Gewinns ist nicht gesichert, und der Sozialschutz des Gesetzes greift nicht. Einsätze wie Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Wenn die Auszahlung ausbleibt

Bleibt eine Auszahlung aus, kann die ESBK nach eigener Auskunft nicht helfen. Bei Krypto kommt dazu, dass die Zahlung selbst keine Spur bei einer Schweizer Bank hinterlässt, die man anrufen könnte.

Steuern auf Gewinne aus einem Crypto Casino

ESTV, Medienmitteilung vom 5. Dezember 2025: Geldspielgewinne im Ausland müssen immer versteuert werden
Screenshot: estv.admin.ch, 18.10.2026

Geldspielgewinne im Ausland müssen laut ESTV immer versteuert werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Gewinn in Franken, in Dollar oder in Bitcoin ausbezahlt wurde. Die Verrechnungssteuer greift bei ausländischen Spielen laut ESTV nicht. Sie deklarieren den Gewinn selbst in der Steuererklärung, zuständig ist die kantonale Steuerbehörde.

Zum Vergleich: Gewinne in einer Schweizer Spielbank sind steuerfrei. Gewinne aus den zehn Online Casinos mit Konzession sind seit dem 1. Januar 2026 bis CHF 1’071’000 steuerfrei, 2025 lag die Grenze bei CHF 1’070’400. Darüber zieht der Anbieter 35 % Verrechnungssteuer ab, und der Betrag wird zum Einkommen gerechnet.

Rechenbeispiel: derselbe Gewinn, zwei Steuerfolgen

Angenommen, Sie gewinnen CHF 5’000. Bei einem Online Casino mit Schweizer Konzession liegt der Betrag unter der Grenze von CHF 1’071’000. Es fällt keine Verrechnungssteuer an, und der Gewinn zählt nicht zum steuerbaren Einkommen. Das Geld kommt auf Ihr Bankkonto und ist dort als Vermögen zu deklarieren wie jedes andere Guthaben.

Bei einem Anbieter im Ausland gilt der Gewinn als Einkommen und ist voll zu versteuern, zum Satz Ihres Kantons und Ihrer Gemeinde. Niemand zieht etwas ab, Sie tragen den Betrag selbst in die Steuererklärung ein. Kommt der Gewinn als Bitcoin, deklarieren Sie zusätzlich das Guthaben am Ende der Steuerperiode zum Steuerwert aus der Kursliste der ESTV.

Steigt der Kurs der Coins danach, bleibt der Zuwachs im Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei. Fällt er, können Sie den Verlust nicht abziehen. Die Steuer auf den Gewinn selbst bleibt in jedem Fall geschuldet, auch wenn die Coins später weniger wert sind.

Kryptowährungen in der Steuererklärung: Vermögenssteuer und Kursliste

Guthaben in Bitcoin oder USDT sind laut dem Arbeitspapier der ESTV vom 3. August 2022 bewegliches Kapitalvermögen. Sie unterliegen der kantonal geregelten Vermögenssteuer und sind am Ende der Steuerperiode zum Verkehrswert zu deklarieren. Das gilt auch für Guthaben, die in einer Wallet liegen, weil sie aus einem Casino ausbezahlt wurden.

Den Wert liefert die Kursliste der ESTV, die Steuerwerte der verbreitetsten Kryptowährungen enthält. Fehlt ein Coin darin, gilt der Marktwert einer führenden Handelsplattform. Lässt sich kein Kurs ermitteln, deklarieren Sie den ursprünglichen Kaufpreis in Franken.

Das blosse Halten erzeugt laut ESTV in aller Regel keine Einkünfte. Kursgewinne im Privatvermögen sind grundsätzlich steuerfrei, Kursverluste nicht abzugsfähig.

Mining, Staking und gewerbsmässiger Handel

Die Entschädigung für Mining ist laut ESTV steuerbares Einkommen. Erträge aus einem Staking-Pool gelten grundsätzlich als Ertrag aus beweglichem Vermögen nach Art. 20 Abs. 1 DBG. Wer Coins aus dem Casino in einen Staking-Pool legt, erzeugt damit steuerbaren Ertrag.

Wer mit Krypto gewerbsmässig handelt, versteuert die Kapitalgewinne als Einkommen. Ob die Grenze zum gewerbsmässigen Handel erreicht ist, beurteilt die Steuerbehörde nach den Umständen. Bei gelegentlichen Ein- und Auszahlungen ist das kein Thema, bei täglichem Umschichten kann es eines werden.

FINMA: Grenze zwischen Aufsicht und freiem Markt

Der blosse Kauf und Verkauf von Krypto und die Nutzung als Zahlungsmittel sind in der Schweiz laut FINMA finanzmarktrechtlich nicht reguliert. Sie brauchen also keine Bewilligung, um Bitcoin zu besitzen oder damit zu zahlen. Die FINMA fügt an, dass das nicht ohne Risiken ist: Preisschwankungen, Cyberrisiken, Unsicherheit über den Herausgeber.

Anders sieht es bei Dienstleistern aus. Verwahrung, Wechsel, Handel und Zahlungsdienste mit Zahlungs-Token fallen unter das Geldwäschereigesetz. Solche Anbieter müssen sich einer Selbstregulierungsorganisation anschliessen. Ob ein Anbieter von der FINMA bewilligt oder einer SRO angeschlossen ist, steht laut FINMA auf deren Website.

DLT-Gesetz: Coins im Konkurs eines Verwahrers

Den gesetzlichen Rahmen für Blockchain-Anwendungen hat der Bund mit dem DLT-Gesetz geschaffen, vollständig in Kraft seit dem 1. August 2021. Es regelt unter anderem die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte im Konkurs eines Verwahrers. Die Schweiz hat damit laut Staatssekretariat für internationale Finanzfragen als eines der ersten Länder gesetzliche Regeln für die Blockchain-Technologie eingeführt.

Für den Spieler ist davon ein Punkt relevant: Coins bei einem Schweizer Verwahrer fallen in dessen Konkurs nicht in die Masse, sondern werden ausgesondert. Bei einem Casino im Ausland, das Ihr Guthaben hält, gibt es diese Regel nicht.

Bitcoin kaufen in der Schweiz: PostFinance, Swissquote, Relai

Wer Krypto besitzen will, kauft sie bei einem beaufsichtigten Anbieter in der Schweiz. Drei Beispiele mit ihren eigenen Angaben:

Anbieter Angebot Gebühr Mindestbetrag
PostFinance über 20 Coins, Handel in E-Finance und App, keine eigene Wallet nötig 0,95 % pro Handel, 0,15 % p.a. Depot USD 50 pro Auftrag
Swissquote 55 Kryptowährungen, Auszahlung von BTC, ETH, LTC in eigene Wallet 1 % Maker und Taker in der Startstufe, Wallet-Auszahlung USD 10, Einzahlung unter USD 500: USD 10 –
Relai nur Bitcoin, Wallet mit eigenen Schlüsseln, Mitglied der SRO VQF 1 %, mit Einladungscode 0,9 %, plus 3 % bei Karte, Apple Pay und Google Pay CHF 50

PostFinance verlangt ein Steuerdomizil in der Schweiz und einen Schweizer Ausweis oder einen Ausländerausweis B, C oder C1. Die Schlüssel verwahrt PostFinance nach eigener Angabe in der Schweiz. Swissquote senkt die Gebühr mit dem Handelsvolumen der letzten 30 Tage bis auf 0,08 %. Bei Relai liegen die Schlüssel beim Nutzer.

Bitcoin Suisse nennt auf seiner Startseite keine Gebühren, sondern nur den Hinweis auf hohe Kursschwankungen, technische Risiken und regulatorische Unsicherheit. Zu Kraken, Binance oder Automaten an Bahnhöfen machen wir keine Angaben, weil wir ihre Konditionen nicht geprüft haben.

Gebühren im Überblick: vier Ebenen zwischen Franken und Spielerkonto

Eine Krypto-Zahlung kostet an vier Stellen etwas. Die Liste nennt, wer die Gebühr festlegt und wie hoch sie ist.

  • Kauf der Coins (Handelsplatz in der Schweiz): PostFinance 0,95 %, Swissquote 1 %, Relai 1 % (plus 3 % bei Kartenzahlung)
  • Verwahrung (Handelsplatz oder eigene Wallet): PostFinance 0,15 % pro Jahr; eigene Wallet ohne Gebühr
  • Netzwerk (Miner oder Validatoren): nach Grösse in Bytes (Bitcoin) oder als Gasgebühr (Ethereum), schwankt mit der Auslastung
  • Anbieter und Umrechnung (das Casino): laut dessen AGB; Jackpots.ch, mycasino und Casineo verrechnen keine Gebühr, Ausnahmen stehen in der Übersicht der Zahlungsmethoden
Was beim Spiel in Franken wegfällt

Die ersten zwei Ebenen entfallen beim Spiel in Franken ganz. Jackpots.ch, mycasino und Casineo schreiben ausdrücklich, dass sie keine Gebühren auf Ein- und Auszahlungen erheben. Die Ebene «Netzwerk» ist die einzige, deren Höhe sich vorher nicht fixieren lässt.

Wallet, Private Key und Betrug: so sichern Sie Ihre Coins

Der Zugriff auf Krypto läuft laut FINMA über ein Schlüsselpaar: einen geheim zu haltenden privaten und einen öffentlichen Schlüssel. Wer den Zugang zur Wallet dauerhaft verliert, verliert laut bitcoin.org das Guthaben dauerhaft. Es gibt keine Bank, die ein neues Passwort ausstellt.

Coins bei einer Börse: Abhängigkeit vom Verwahrer

Lassen Sie die Coins bei einer Börse oder einem anderen Verwahrer, hängen Sie von diesem Dritten ab. bitcoin.org formuliert es so: Sie verlassen sich darauf, dass er die Coins sichert und Auszahlungen auch ausführt. Für Spieler heisst das: Guthaben, das nicht gerade im Spiel ist, gehört in die eigene Wallet mit gesichertem Seed.

Betrug erkennen: Warnliste der FINMA und SRO-Prüfung
Seite «Warnliste» der FINMA mit der Warnung vor möglicherweise unerlaubt tätigen Anbietern, Stand Oktober 2026
Screenshot: finma.ch, 18.10.2026

Die FINMA führt eine Warnliste mit 2’374 Einträgen (Stand 17. Oktober 2026). Sie nennt Unternehmen, die ohne Bewilligung auftreten, erhebt aber laut FINMA keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vor einem Kauf lohnt sich ein Blick in diese Liste und in das Verzeichnis der bewilligten und SRO-angeschlossenen Anbieter.

Beim Handel mit Bitcoins bei unautorisierten Händlern bestehen laut FINMA erhöhte Betrugs-, Verlust- und Geldwäschereirisiken. Betrüger könnten den Hype um virtuelle Währungen ausnutzen. Die FINMA empfiehlt, eine Investition vorher genau zu prüfen. Für Casinos ohne Konzession gilt dieselbe Vorsicht, nur ohne eine Schweizer Liste, die beim Prüfen hilft.

Alternativen mit Schweizer Konzession: Franken statt Coins

FAQ von Swiss Casinos: Ein- und Auszahlungen in Schweizer Franken mit Karten, TWINT, Apple Pay, PostFinance, paysafecard und Überweisung
Screenshot: online.swisscasinos.ch, 18.10.2026

Was Spieler an Krypto schätzen, bieten Schweizer Anbieter in Franken: sofortige Gutschrift, keine Kartendaten, feste Budgets. TWINT, PostFinance Pay und Apple Pay schreiben bei StarVegas, Admiral und Jackpots.ch sofort gut, ab CHF 10 und ohne Gebühr des Casinos. Paysafecard deckt den Wunsch nach einem Prepaid-Budget ab, ohne Bankkonto oder Karte anzugeben.

Paysafecard gibt es ohne Registrierung bis CHF 300 je Zahlung, StarVegas nimmt den Code bis CHF 300 beziehungsweise CHF 1’000 an, Casino777 bis CHF 1’000. Mehr als ein Krypto-Budget lässt sich damit nicht verspielen, als beim Kauf des Codes bezahlt wurde.

Den Prepaid-Code Neosurf führt ebenfalls keiner der zehn Anbieter, was dazu gilt, steht auf der Seite Neosurf Casino. Alle Wege mit Limits, Gebühren und Fristen vergleicht die Übersicht Zahlungsmethoden im Online Casino.

Warnzeichen vor einer Zahlung in Krypto

Acht Fragen zeigen, wo das Risiko liegt. Jede stammt aus einem der Abschnitte oben, und jede fehlende Antwort ist ein Warnzeichen.

  1. Steht die Domain auf der Sperrliste der ESBK? Das PDF ist auf esbk.admin.ch abrufbar.
  2. Wer ist der Betreiber, und welcher Regulator steht in der Fusszeile?
  3. In welcher Währung führt der Anbieter das Konto, und was kostet die Umrechnung?
  4. Wie viele Bestätigungen verlangt die Kasse, und welches Netz nennt sie für USDT?
  5. Welche Unterlagen verlangt der Anbieter vor der ersten Auszahlung?
  6. Liegt der Seed der Wallet gesichert und offline?
  7. Ist der Handelsplatz für den Kauf bei der FINMA bewilligt oder einer SRO angeschlossen?
  8. Ist der Betrag so gewählt, dass Kursverlust und Spielverlust zusammen tragbar sind?

Steht die Domain auf der Sperrliste oder fehlt der Betreiber in der Fusszeile, ist jede weitere Prüfung überflüssig.

Verantwortungsvoll spielen mit Krypto

Bei einem Anbieter ohne Konzession greift der Sozialschutz des Geldspielgesetzes nicht, die ESBK hält das ausdrücklich fest. Die Schweizer Spielsperre bleibt dort ohne Wirkung.

Wer merkt, dass das Spiel ausser Kontrolle gerät, findet Hilfe bei SafeZone.ch und SOS-Spielsucht. Die Dargebotene Hand ist unter der Nummer 143 erreichbar. Eine Spielsperre beantragen Sie bei jeder Schweizer Spielbank, sie gilt dann in allen zehn Online Casinos mit Konzession.

Spielsperre gilt nicht bei ausländischen Anbietern

Eine Schweizer Spielsperre gilt in allen Spielbanken und Online Casinos des Landes, seit dem 7. Januar 2025 auch in Liechtenstein. Ausländische Anbieter unterliegen laut ESBK nicht dem Schweizer Recht und sind nicht verpflichtet, gesperrte Schweizer Spieler auszuschliessen.

Wer sich hat sperren lassen, findet bei einem Krypto-Anbieter also eine offene Tür. Das ist kein Vorteil, sondern der Wegfall eines Schutzes, den man selbst beantragt hat.

Aufheben kann eine Sperre nur die Spielbank, die sie verhängt hat, und nur auf Antrag des Spielers. Eine freiwillige Sperre läuft mindestens drei Monate. Dass ein ausländischer Anbieter diese Fristen nicht kennt, ändert nichts an ihrer Geltung in der Schweiz.

Häufige Fragen zum Crypto Casino

Gibt es ein Schweizer Online Casino, das Bitcoin akzeptiert?

Nein. Keiner der zehn Anbieter mit ESBK-Konzession führt Bitcoin, Ether oder USDT in der Kasse. Auszahlungen gehen laut Art. 50 VGS nur auf ein Zahlungskonto auf Ihren Namen.

Ist es strafbar, aus der Schweiz in einem Krypto-Casino zu spielen?

Nein. Spieler machen sich laut ESBK nicht strafbar. Sie spielen aber auf eigene Gefahr: Die Auszahlung ist nicht gesichert, und Einsätze wie Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Muss ich Gewinne in Bitcoin versteuern?

Ja. Geldspielgewinne im Ausland sind laut ESTV immer steuerpflichtig, unabhängig von der Währung. Zusätzlich zählt das Guthaben am Ende der Steuerperiode zum Vermögen, bewertet nach der Kursliste der ESTV.

Wie lange dauert eine Bitcoin-Einzahlung?

Eine Bestätigung dauert laut bitcoin.org zwischen wenigen Sekunden und 90 Minuten, im Durchschnitt 10 Minuten. Verlangt das Casino sechs Bestätigungen, rechnen Sie mit rund einer Stunde.

Kann ich eine falsch gesendete Krypto-Zahlung zurückholen?

Nein. Laut FINMA können Zahlungen mit Bitcoins nicht rückgängig gemacht werden, und keine zentrale Instanz erstattet falsch überwiesenes Geld. Prüfen Sie Coin, Netz und Adresse vor dem Senden.

Warum nennt diese Seite keine Krypto-Anbieter?

Weil Art. 74 Abs. 3 BGS Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele verbietet, mit Bussen bis zu CHF 500’000. Zehn der zwölf früher hier gelisteten Marken stehen zudem auf der Sperrliste der ESBK.

Welches Netz wähle ich für USDT?

Das Netz, das die Kasse des Anbieters nennt, zum Beispiel ERC20 auf Ethereum oder TRC20 auf Tron. Tether führt beide, hat aber Omni, EOS und Algorand eingestellt. Ein falsches Netz bedeutet Verlust des Betrags.

Gilt meine Spielsperre auch bei einem Krypto-Anbieter?

Nein. Ausländische Anbieter sind laut ESBK nicht verpflichtet, gesperrte Schweizer Spieler auszuschliessen. Die Sperre gilt in allen Schweizer Spielbanken, den zehn Online Casinos mit Konzession und seit dem 7. Januar 2025 in Liechtenstein.

Zählt Krypto-Guthaben zum steuerbaren Vermögen?

Ja. Laut ESTV sind Zahlungs-Token bewegliches Kapitalvermögen und am Ende der Steuerperiode zum Verkehrswert zu deklarieren. Fehlt der Coin in der Kursliste der ESTV, gilt der Marktwert einer führenden Handelsplattform.

Was passiert, wenn ich eine gesperrte Domain aufrufe?

Der Schweizer Internetanbieter löst den Namen nicht mehr auf und leitet laut Art. 89 BGS auf eine Informationsseite weiter, soweit technisch möglich. Die Sperre trifft die Domain, nicht den Spieler.

Wo kaufe ich Bitcoin in der Schweiz?

Bei beaufsichtigten Anbietern wie PostFinance (0,95 % Gebühr, ab USD 50), Swissquote (1 % in der Startstufe) oder Relai (1 %, ab CHF 50). Prüfen Sie vorher die Warnliste der FINMA.

Quellen & Stand

Geldspielgesetz (BGS) Art. 74, 86, 87, 89, 130, 131 und Geldspielverordnung (VGS) Art. 50 und 52 auf fedlex.admin.ch; ESBK, Seiten «Illegales Spiel», «Fragen und Antworten» und Sperrliste vom 25. August 2026; ESTV, Erläuterung zur Verrechnungssteuer auf Geldspielgewinne vom 15. April 2026 und Arbeitspapier «Kryptowährungen» vom 3. August 2022; FINMA, Faktenblatt «Kryptobasierte Vermögenswerte» (1. Mai 2022), Broschüre «Kundenschutz» (18. Dezember 2024) und Warnliste.

bitcoin.org, lightning.network, ethereum.org, tether.to, litecoin.org; Zahlungsseiten von PostFinance, Swissquote und Relai; Kassen und AGB der zehn Schweizer Online Casinos. Alle abgerufen im Oktober 2026. Stand: Oktober 2026.

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