Online Casinos ohne Lizenz in der Schweiz: Rechtslage, Sperrliste und Erkennungsmerkmale
Online Casinos ohne Lizenz sind in der Schweiz alle Anbieter, die nicht auf der Liste «Online-Spielbanken» der ESBK stehen. Die Liste zählt im Oktober 2026 zehn Casinos. Eine Lizenz aus Curaçao oder Malta ändert daran nichts.
Wer in der Schweiz Geldspiele anbieten will, braucht laut ESBK eine Konzession oder Bewilligung einer Schweizer Behörde. Websites ohne diese Bewilligung setzt die ESBK auf eine Sperrliste mit 3’567 Einträgen. Spielende machen sich dort nicht strafbar, tragen aber das Risiko allein.
Auf einen Blick
- Bewilligt in der Schweiz: zehn Online Casinos, alle Marken einer Spielbank mit Konzession des Bundesrats
- Nicht auf der ESBK-Liste: in der Schweiz nicht bewilligt, unabhängig von einer ausländischen Lizenz
- Sperrliste der ESBK: 3’567 Einträge (dritte Liste 2026), DNS-Sperre durch Schweizer Internetanbieter
- Spielende: nicht strafbar (Art. 130 BGS), aber Einsätze und Gewinne können eingezogen werden
- Anbieter: Freiheitsstrafe bis fünf Jahre oder Geldstrafe; Werbung für unbewilligte Spiele ist untersagt
- Stand: Oktober 2026
Rechtlicher Hinweis
Anbieter ohne Schweizer Konzession stehen unter keiner Schweizer Aufsicht. Ihre Websites können auf der Sperrliste der ESBK stehen und in der Schweiz gesperrt sein. Gewinne aus solchen Casinos sind in der Schweiz steuerpflichtig, und eine Schweizer Spielsperre gilt dort nicht. Diese Seite beschreibt die Rechtslage; sie ist keine Aufforderung zur Teilnahme.
Alle Casinos dieser Liste haben eine Konzession der ESBK, der Eidgenössischen Spielbankenkommission (offizielle Liste).
Online Casinos ohne Lizenz: der Begriff und was er in der Schweiz bedeutet

«Ohne Lizenz» heisst in der Schweiz: ohne Schweizer Bewilligung. Die ESBK formuliert es so: Wer Geldspiele durchführen will, braucht eine Bewilligung oder eine Konzession der zuständigen Behörde. Diese gilt nur in der Schweiz. Ist eine Website nicht in der Liste der Online-Spielbanken aufgeführt, handelt es sich um ein Angebot, das in der Schweiz nicht bewilligt ist.
15 der 24 Anbieter, die wir geprüft haben, tragen eine Lizenz aus Curaçao. Für die Schweizer Rechtslage ist das ohne Bedeutung: Die ausländische Lizenz erlaubt den Betrieb im Ausland, nicht das Angebot an Spieler in der Schweiz. Deshalb verwenden wir auf dieser Seite den Begriff, den die ESBK verwendet: «nicht bewilligt».
Die Gegenseite ist klein und genau bestimmt. Zehn Online Casinos sind bewilligt, jedes gehört einer Spielbank mit Standort in der Schweiz. Wie die Bewilligung zustande kommt und was sie verlangt, beschreibt die Seite zu den Legale Online Casinos.
Was eine Schweizer Konzession ist und wer sie bekommt

Eine Online-Spielbank in der Schweiz ist keine eigene Firma, sondern die Erweiterung einer Spielbank mit Haus vor Ort. Die Spielbank braucht eine Konzessionserweiterung, die der Bundesrat erteilt, und zusätzlich für jedes einzelne Spiel eine Bewilligung der ESBK. Konzessionen vergibt der Bundesrat laut ESBK nur an Aktiengesellschaften nach schweizerischem Recht; Privatpersonen können keine erwerben.
Die Konzessionen laufen 20 Jahre. Am 29. November 2023 hat der Bundesrat die Konzessionen für 2025 bis 2044 erteilt; sie gelten seit dem 1. Januar 2025. In der Schweiz gibt es 21 konzessionierte Spielbanken, zehn mit Konzession A und elf mit Konzession B. Zehn davon betreiben ein Online-Angebot, von Jackpots.ch (seit 5. Juli 2019) bis Casineo (seit 17. März 2026).
| Online Casino | Spielbank | Online seit | Konzessionsnummer laut Website |
|---|---|---|---|
| Jackpots.ch | Grand Casino Baden | 05.07.2019 | 516-003-01 |
| mycasino | Grand Casino Luzern AG | 22.08.2019 | 2023-A-12-E |
| Swiss Casinos | Casino Zürichsee AG, Pfäffikon | 02.09.2019 | 2023-B-17-E |
| Casino777 | Casino Davos AG | 09.09.2019 | 2023-B-07-E |
| StarVegas | Casino Interlaken AG | 24.02.2020 | 516-010-01 |
| 7melons | Grand Casino Kursaal Bern AG | 15.09.2020 | 2023-A-04-E |
| PASINO.ch | Casino du Lac Meyrin SA | 16.11.2020 | 2023-B-14-E |
| Swiss4Win | Casinò Lugano SA | 01.03.2021 | 2023-A-11-E |
| Admiral | Casino Admiral SA, Mendrisio | 16.07.2025 | 2023-B-13-E |
| Casineo | Casinò Locarno | 17.03.2026 | 2023-B-10-E |
Die Nummern stehen in den Fusszeilen der Casinos. Fehlt in einer Fusszeile eine solche Nummer, ist das Casino in der Schweiz nicht bewilligt. Dasselbe gilt, wenn dort eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder einem anderen Land steht.
Drei Spielkategorien, zwei Aufsichten: wer in der Schweiz was bewilligt

Das Geldspielgesetz, seit dem 1. Januar 2019 in Kraft, teilt Geldspiele in drei Kategorien. Für Kleinspiele sind die Kantone zuständig. Grossspiele wie Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele bewilligt die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa. Spielbankenspiele, dazu zählen Roulette, Blackjack, Poker, Punto Banco und Geldspielautomaten, beaufsichtigt die ESBK. Die Bevölkerung nahm das Gesetz laut ESBK mit fast 73 Prozent an.
Für die Frage «ohne Lizenz» heisst das: Ein Casino, das neben Slots auch Sportwetten anbietet, bräuchte in der Schweiz zwei Bewilligungen von zwei Behörden. Keiner der bewilligten Online-Anbieter führt Sportwetten im Casino-Konto. Ein Anbieter, der beides in einem Konto vereint, ist in der Schweiz für mindestens einen Teil nicht bewilligt. Die Gespa führt für Grossspiele eine eigene Sperrliste.
Ein Teil der Erträge aus Spielbankenspielen geht laut ESBK als Spielbankenabgabe an den Bund und kommt direkt der AHV/IV zugute. Bei den Spielbanken mit Konzession B dürfen die Standortkantone zusätzlich eine Abgabe von höchstens 40 Prozent erheben, ausser auf Online-Spiele. Bei nicht bewilligten Anbietern fliesst nichts davon in die Schweiz.
Ausländische Lizenzen: was in den Fusszeilen steht
Wir haben die Fusszeilen und Geschäftsbedingungen von 24 Casinos geprüft, die sich mit deutschen Seiten an Spieler in der Schweiz richten. Zwölf davon gehören derselben Gesellschaft, der Stable Tech N.V. in Willemstad, Curaçao, mit der Lizenz OGL/2024/161/0191 der Curaçao Gaming Authority.
Zwei weitere betreibt die GBL Solutions N.V. mit der Lizenz OGL/2024/589/0556 des Curaçao Gaming Control Board. Eines gehört der Twicedice B.V. mit der Lizenz OGL/2024/818/0448.
Bei sechs Anbietern fanden wir weder in der Fusszeile noch in den Bedingungen einen Betreiber oder eine Lizenz. Einer schreibt nur «licensed casino», ohne Behörde und Nummer; in seinen Bedingungen ist der Abschnitt zu den Vertragsparteien leer. Bei einem weiteren war die offizielle Adresse nicht festzustellen, eine Website unter seinem Namen nennt zwei verschiedene Lizenznummern.
| Angabe in der Fusszeile | Anzahl der 24 geprüften Anbieter | Was das für Spieler in der Schweiz heisst |
|---|---|---|
| Betreiber in Curaçao mit Lizenznummer | 15 | Lizenz gilt für den Betrieb im Ausland; in der Schweiz nicht bewilligt |
| Kein Betreiber, keine Lizenz genannt | 6 | kein Ansprechpartner, keine Aufsicht erkennbar |
| «Licensed casino» ohne Behörde | 1 | Angabe nicht prüfbar |
| Adresse nicht festzustellen oder widersprüchliche Lizenzen | 2 | Anbieter nicht eindeutig identifizierbar |
Alle zwölf Casinos der Stable Tech N.V. schreiben in der Fusszeile «Wir akzeptieren Krypto». Bei den zehn Anbietern mit Schweizer Konzession führt keine Kasse Kryptowährungen.
Die Sperrliste der ESBK: wie eine Website gesperrt wird

Gesperrt wird laut ESBK ausschliesslich der Zugang zu Spielen von Veranstaltern mit Sitz im Ausland oder mit verschleiertem Sitz. Voraussetzung ist, dass die Seite von der Schweiz aus erreichbar ist. Vier Kriterien müssen zutreffen. Die Website bietet Online-Spielbankenspiele an. Sie ist über eine Schweizer IP-Adresse erreichbar. Ein Login mit Benutzername und Passwort ist möglich. Einsätze und Gewinne sind auf der Seite möglich.
Die Sperrverfügungen werden im Bundesblatt veröffentlicht; gegen eine Sperrung kann Einsprache erhoben werden. Die Liste erscheint viermal pro Jahr. Die Internetanbieter müssen eine neue Sperre innert fünf Tagen nach der Veröffentlichung umsetzen. Zwischen Entdeckung und Sperre können laut ESBK bis zu 4,5 Monate liegen. Die Sperrliste vom 25. August 2026, die dritte des Jahres, enthält 3’567 Einträge; der älteste Eintrag im Archiv stammt vom 3. September 2019.
Technisch handelt es sich um eine DNS-Sperre. Wer eine gesperrte Adresse aufruft, landet auf einer Warnseite der ESBK mit der Liste der bewilligten Online-Spielbanken. Das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht haben die DNS-Sperre laut ESBK als rechtmässige und verhältnismässige Massnahme beurteilt. Anbieter registrieren neue Domains, sogenannte Mirror-Sites. Von unseren 24 geprüften Marken standen 14 Adressen genau in der Liste, bei 7 weiteren nur Varianten mit Ziffern.
Folgen für Spielende: Risiko ja, Strafe nein

Spielende, die an einem unbewilligten Angebot teilnehmen, machen sich laut ESBK nicht strafbar; die Behörde verweist auf Artikel 130 des Geldspielgesetzes. Sie spielen aber «auf eigene Gefahr». Was das heisst, beschreibt die ESBK in drei Punkten. Es greifen keine Sozialschutzmassnahmen. Die Auszahlung eines Gewinns ist nicht gesichert. Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Streit um eine Auszahlung endet beim Anbieter oder vor einem Zivilgericht. Die ESBK schreibt, dass sie in einem solchen Fall nicht helfen kann; sie ist auch bei bewilligten Casinos keine Schlichtungsbehörde. Dazu kommt die Steuer. Gewinne aus ausländischen Geldspielen müssen laut ESTV immer versteuert werden. Gewinne aus bewilligten Online Casinos sind bis CHF 1’071’000 pro Gewinn steuerfrei, Stand 2026.
Die Schweizer Spielsperre schützt bei solchen Anbietern nicht. Ausländische Anbieter unterliegen nicht dem Schweizer Recht und müssen gesperrte Personen nicht ausschliessen. Wer trotz Sperre online ein Konto eröffnen kann, befindet sich laut ESBK mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einer nicht zugelassenen Plattform. Wie eine Sperre entsteht und wieder endet, steht auf der Seite Spielsperre aufheben.
Was Anbietern droht: Strafrecht und Werbeverbot

Auf der Seite der Anbieter sieht das Gesetz Strafen vor. Wer in der Schweiz ohne Bewilligung Spielbankenspiele anbietet, riskiert laut ESBK eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Alternativ droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen. Die ESBK ist zugleich Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörde; ihre höchste Sanktion gegen eine konzessionierte Spielbank belief sich auf CHF 1’799’000.
Werbung ist getrennt geregelt. Eine konzessionierte Schweizer Spielbank darf für ihr Angebot werben. Die Werbung darf nicht irreführend und nicht aufdringlich sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Die ESBK verweist auf Artikel 74 des Geldspielgesetzes und Artikel 77 der Verordnung. Für unbewilligte Spiele gibt es diese Erlaubnis nicht. Wer eine Werbung für ein nicht bewilligtes Angebot sieht, kann sie der ESBK über ein Formular melden.
Woran Sie ein nicht bewilligtes Casino erkennen

- ESBK-Liste öffnen: Steht die Website nicht unter «Online-Spielbanken» auf esbk.admin.ch, ist sie nicht bewilligt.
- Fusszeile lesen: Bewilligte Casinos nennen die Spielbank und eine Konzessionsnummer wie 2023-B-07-E; Anbieter aus Curaçao nennen eine N.V. und eine OGL-Nummer oder gar nichts.
- Währung prüfen: Die zehn bewilligten Casinos führen Spielerkonten in Franken. Jackpots.ch schreibt, dass Konten ausschliesslich in Schweizer Franken geführt werden.
- Kasse prüfen: Kryptowährungen, PayPal, Trustly oder Sofort fehlen bei allen zehn bewilligten Casinos; ein Casino mit Bitcoin gehört nicht dazu.
- Bedingungen lesen: Verweise auf Gerichte in Curaçao, eine massgebende englische Fassung oder die Klausel, dass Sie selbst für die Legalität in Ihrem Land verantwortlich sind, sind Kennzeichen nicht bewilligter Anbieter.
Der fünfte Punkt findet sich wörtlich in den Bedingungen der geprüften Anbieter. Ein Anbieter schreibt, er gebe keine Zusicherungen zur Rechtmässigkeit der Dienste in Ihrer Gerichtsbarkeit; Sie seien allein dafür verantwortlich. Ein anderer nennt die Gerichte von Curaçao als ausschliesslich zuständig und die englische Version seiner Bedingungen als vorrangig.
Bedingungen nicht bewilligter Anbieter: Beispiele aus den AGB
Die Bedingungen der geprüften Anbieter zeigen, was ohne Schweizer Aufsicht gilt. Ein Anbieter begrenzt Auszahlungen auf 5’000 Euro innert 30 Tagen, wenn der Auszahlungsbetrag das Zwanzigfache der Einzahlungen übersteigt. Ein anderer staffelt die Höchstauszahlung nach VIP-Stufe. Auf der untersten Stufe gelten CHF 500 pro Transaktion und CHF 8’000 pro Monat, auf der höchsten CHF 1’500 und CHF 30’000. Bei Streit gelten die Aufzeichnungen des Servers als letzte Instanz.
Eine Selbstsperre läuft dort über den Live-Support und tritt erst in Kraft, nachdem der Support sie bestätigt hat. Beschwerden gehen zuerst an den Kundendienst; eine Behörde, an die Sie sich in der Schweiz wenden könnten, gibt es nicht. Bei den zehn bewilligten Casinos regelt dagegen die Verordnung über Geldspiele die Auszahlung: Gewinne gehen jederzeit auf Antrag auf ein Konto in Ihrem Namen.
| Punkt | Casino mit Schweizer Konzession | Anbieter ohne Schweizer Bewilligung (Beispiele aus AGB) |
|---|---|---|
| Aufsicht | ESBK, Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörde | Behörde in Curaçao oder keine Angabe |
| Spielerkonto | in Franken, auf Ihren Namen, Identität innert eines Monats geprüft | je nach Anbieter; Einzahlung nur von Konten auf eigenen Namen |
| Auszahlung | jederzeit auf Antrag auf ein Konto in Ihrem Namen (Art. 50 VGS) | Höchstbeträge pro Tag und Monat, bei Verdacht 5’000 Euro in 30 Tagen |
| Gerichtsstand | Schweiz | Curaçao; englische Fassung massgebend |
| Spielsperre | gilt in der ganzen Schweiz und in Liechtenstein | Schweizer Sperre ohne Wirkung; eigene Selbstsperre über den Support |
| Steuern | steuerfrei bis CHF 1’071’000 pro Gewinn (2026) | Gewinne immer steuerpflichtig |
| Streitfall | Kundendienst, dann Meldung an die ESBK | Kundendienst, dann Zivilgericht |
Das Spielerkonto bei bewilligten Casinos: Identität, Franken, Startlimit

Ein Spielerkonto bei einem bewilligten Casino setzt laut ESBK vier Dinge voraus. Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz, keine Spielsperre, kein Spielverbot. Das Konto wird provisorisch eröffnet. Spätestens einen Monat danach prüft die Spielbank die Identität, mit Ausweiskopie, elektronischer Identität oder einem gleichwertigen Mittel.
Bis zur Prüfung dürfen die Einzahlungen laut Verordnung 1000 Franken nicht übersteigen, und Gewinne dürfen nicht bezogen werden. Danach gilt: Gewinne gehen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers, und Sie können jederzeit die Auszahlung des Guthabens verlangen. Jackpots.ch führt Spielerkonten ausschliesslich in Schweizer Franken; die übrigen neun Anbieter nennen ihre Limits ebenfalls in Franken.
Nicht bewilligte Anbieter kennen diese Regeln nicht. Die Bedingungen, die wir gelesen haben, verlangen zwar Einzahlungen von Konten auf den eigenen Namen. Für Auszahlungen nennen sie aber Höchstbeträge in Euro oder nach VIP-Stufe. Ein Recht auf jederzeitige Auszahlung des Guthabens fehlt.
Zahlungswege als Prüfstein

Die Kasse verrät den Status eines Casinos schneller als jede Fusszeile. Alle zehn bewilligten Anbieter führen TWINT, PostFinance, Apple Pay, Paysafecard sowie Visa und Mastercard. Die Mindesteinzahlung liegt bei CHF 10, die Gutschrift erfolgt sofort. Ausgezahlt wird auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto, bei mycasino und Casino777 auch auf Yapeal.
Was in keiner der zehn Kassen vorkommt: Kryptowährungen, PayPal, Trustly, Sofort und Google Pay. Wir haben dafür über 300 Dokumente der zehn Anbieter durchsucht. Zeigt eine Kasse Bitcoin, Ethereum oder einen Krypto-Bonus, steht fest, dass das Casino nicht zu den bewilligten gehört. Alle zwölf Casinos der Stable Tech N.V. werben in der Fusszeile mit Krypto.
Bonus mit und ohne Bewilligung: zwei verschiedene Welten
Alle zehn bewilligten Casinos bieten Neukunden einen Willkommensbonus. Der Rahmen reicht von CHF 300 bei mycasino und 7melons bis CHF 2’200 über vier Einzahlungen bei Jackpots.ch. Der Umsatz liegt zwischen 30-mal bei Jackpots.ch und Casineo und 45-mal bei Swiss4Win, gerechnet auf den Bonusbetrag. Die Frist beträgt 30 Tage, bei 7melons 90 Tage. Neun von zehn schreiben zudem ein Startguthaben oder Freispiele für die Verifizierung gut, ohne Einzahlung.
Die geprüften Anbieter ohne Bewilligung werben anders: mit Krypto-Boni auf jede Einzahlung, Reloads an festen Wochentagen, Cashback bis 25 Prozent und Bonuscodes. Die Beträge stehen in Euro. Ob ein Bonus eingehalten wird, entscheidet dort allein der Anbieter; eine Aufsicht, die Bonusbedingungen prüft, gibt es nicht. Bei bewilligten Casinos fallen Boni unter die Werberegeln des Geldspielgesetzes.
Warum Spieler trotzdem dort landen
Die Startseiten der geprüften Anbieter werben mit Dingen, die es bei bewilligten Casinos nicht gibt. Mehrere nennen einen Krypto-Bonus von 5 oder 7 Prozent auf jede Einzahlung in Kryptowährung. Dazu kommen tägliche oder wöchentliche Reload-Aktionen mit Bonuscodes, Cashback bis 25 Prozent sowie Sportwetten und E-Sport im selben Konto. Ein Anbieter nennt 12’000 Spiele von über 130 Herstellern.
Dem stehen die Zahlen der bewilligten Casinos gegenüber. mycasino nennt über 3’000 Spiele von mehr als 50 Herstellern, Jackpots.ch über 2’500, Swiss4Win über 2’000. Sportwetten gehören in der Schweiz zu den Grossspielen und laufen über andere Anbieter. Wer den Unterschied im Angebot sucht, findet ihn also; wer den Unterschied im Schutz sucht, findet ihn in den Abschnitten oben.
Die ESBK nennt in ihren Fragen und Antworten zwei Ziele der Sperren. Spieler sollen zu den legalen Angeboten geführt werden. Ein möglichst grosser Teil der Erträge soll an die AHV/IV oder an gemeinnützige Zwecke gehen, statt an private Anbieter im Ausland.
Eine nicht bewilligte Website oder Werbung melden

Die ESBK nimmt Hinweise auf nicht bewilligte Angebote über ein Formular auf ihrer Website entgegen und prüft sie. Für Grossspiele wie Sportwetten ist die Gespa zuständig, die eine eigene Sperrliste führt. Für eine Meldung an die ESBK zu einem bewilligten Casino empfiehlt die Behörde, Datum und Uhrzeit, Screenshots, das betroffene Spiel, den Mailverkehr, den Benutzernamen und das Geburtsdatum bereitzuhalten.
Eine Rückerstattung verlorener Einsätze ist damit nicht verbunden. Die ESBK ist keine Schlichtungsbehörde; bei einem Streit mit einem bewilligten Casino hilft sie bei der Einordnung, bei einem nicht bewilligten Anbieter kann sie nicht helfen.
Bewilligte Alternativen: zehn Casinos im Kurzvergleich

Wer in der Schweiz unter Aufsicht spielen will, hat zehn Anbieter zur Wahl. Alle führen TWINT, PostFinance, Apple Pay, Paysafecard sowie Visa und Mastercard; die Mindesteinzahlung liegt bei CHF 10. Neun von zehn schreiben Neukunden ein Guthaben oder Freispiele für die Verifizierung gut, ohne Einzahlung. Fünf zahlen Gewinne in Minuten aus: mycasino, Admiral, Swiss4Win, Swiss Casinos und Casino777.
Zwei frühere Marken sind geschlossen: Golden Grand stellte den Betrieb am 30. Juli 2025 ein, Gamrfirst ebenfalls. Swiss4Win nennt sich Übergangspartner für beide. Mit Admiral (seit Juli 2025) und Casineo (seit März 2026) kamen zwei neue Anbieter dazu. Welche Casinos aus dem Ausland sich an Schweizer Spieler richten und was ihre Bedingungen sagen, beschreibt die Seite zu den ausländische Online Casinos.
Bewilligte Spiele: jede Variante einzeln geprüft
Die Bewilligung endet nicht beim Casino. Für jedes Spielbankenspiel, das eine Spielbank anbietet, braucht sie laut ESBK eine eigene Bewilligung. Jedes automatisierte Geldspiel muss von einem akkreditierten Institut geprüft werden. Die ESBK veröffentlicht Listen der qualifizierten Online-Geldspiele, getrennt nach automatisierten und Live-Spielen; der Stand ist der 2. Oktober 2026.
Die Auszahlungsquote ist gesetzlich eingerahmt. Nach Artikel 5 der Verordnung des EJPD über Spielbanken muss sie bei mindestens 80 Prozent liegen und darf 100 Prozent nicht übersteigen; Jackpots.ch nennt für sein Angebot einen Durchschnitt von rund 96 Prozent. Bei nicht bewilligten Anbietern prüft keine Schweizer Stelle, welche Version eines Spiels läuft und mit welcher Quote.
Steuern: die Grenze von CHF 1’071’000 und was darüber liegt

Gewinne in Schweizer Casinos vor Ort sind laut ESTV steuerfrei. Gewinne aus der Online-Teilnahme an Spielbankenspielen unterliegen ab dem Freibetrag der Verrechnungssteuer von 35 Prozent, die der Veranstalter mit dem Formular 121 abführt. Der Freibetrag folgt dem Landesindex der Konsumentenpreise.
| Zeitraum | Steuerfreier Gewinn pro Spiel laut ESTV, in CHF |
|---|---|
| 01.01.2019 bis 31.12.2022 | 1’000’000 |
| 2023 | 1’038’300 |
| 2024 | 1’056’600 |
| 2025 | 1’070’400 |
| ab 01.01.2026 | 1’071’000 |
Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen laut ESTV nicht der Verrechnungssteuer, müssen aber immer versteuert werden; zuständig sind die kantonalen Steuerbehörden. Am 5. Dezember 2025 eröffnete der Bund eine Vernehmlassung: Geldspielgewinne ab rund einer Million Franken sollen künftig am Wohnsitz zum Zeitpunkt des Gewinns getrennt vom übrigen Einkommen besteuert werden. Bis eine Änderung in Kraft ist, gilt die Tabelle oben.
Spielerschutz: was nur mit Bewilligung gilt
Jede bewilligte Spielbank braucht ein Sozialkonzept mit Massnahmen zu Information, Früherkennung, Selbstkontrolle und Spielbeschränkungen. Sie muss Limits für Spieldauer, Spielhäufigkeit und Verluste anbieten, Statistiken zum Spielverhalten zeigen und eine verantwortliche Person für den Spielerschutz haben. Bei Zweifeln an der finanziellen Situation verlangt sie Nachweise; liefert eine Person sie nicht, muss die Spielbank sperren.
2025 sprachen die Schweizer Spielbanken 16’429 Spielsperren aus, rund 80 Prozent davon Online-Casinos. Bei nicht bewilligten Anbietern fehlt dieses System vollständig; die ESBK hält fest, dass dort keine Sozialschutzmassnahmen greifen. Hilfe gibt es unabhängig vom Anbieter. SOS-Spielsucht berät unter 0800 040 080 rund um die Uhr, kostenlos und anonym. Dazu kommen SafeZone.ch und die Dargebotene Hand unter 143.
Vor- und Nachteile aus Schweizer Sicht
| Was nicht bewilligte Anbieter bieten | Was dafür fehlt |
|---|---|
| Kryptowährungen, Krypto-Boni, Sportwetten im selben Konto | keine Schweizer Aufsicht, keine Behörde für Beschwerden |
| Bonuscodes, Reloads, Cashback bis 25 Prozent | Auszahlung nicht gesichert, Höchstbeträge nach VIP-Stufe |
| Zugang trotz Schweizer Spielsperre | kein Sozialschutz, keine Limits nach Schweizer Recht |
| Grosse Spielbibliotheken | Gewinne immer steuerpflichtig, Einsätze können eingezogen werden |
| Deutsche Oberfläche | Website kann jederzeit auf der Sperrliste landen |
Häufige Fragen zu Casinos ohne Lizenz
Ist ein Casino ohne Schweizer Lizenz in der Schweiz legal?
Für den Anbieter nein: Ohne Konzession oder Bewilligung einer Schweizer Behörde ist das Angebot nicht bewilligt, und die ESBK sperrt den Zugang. Spielende machen sich laut ESBK nicht strafbar, tragen das Risiko aber allein.
Zählt eine Lizenz aus Malta oder Curaçao in der Schweiz?
Nein. Eine Bewilligung gilt laut ESBK nur in dem Land, das sie erteilt hat. Für die Schweiz zählt allein die Liste «Online-Spielbanken» der ESBK mit zehn Einträgen.
Was passiert, wenn ich in einem nicht bewilligten Casino spiele?
Sie werden nicht bestraft. Die ESBK warnt aber: Keine Sozialschutzmassnahmen greifen, die Auszahlung ist nicht gesichert. Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Kann ich verlorenes Geld zurückfordern?
Nicht über die ESBK; sie schreibt, dass sie in solchen Fällen nicht helfen kann. Bleiben der Anbieter und der zivilrechtliche Weg, bei vielen Anbietern vor Gerichten in Curaçao.
Wie erkenne ich die Sperrliste?
Die ESBK veröffentlicht sie als PDF auf esbk.admin.ch, viermal pro Jahr. Die Liste vom 25. August 2026 enthält 3’567 Domains mit dem Datum der Verfügung im Bundesblatt. Ruft man eine gesperrte Adresse auf, erscheint eine Warnseite der ESBK.
Muss ich Gewinne aus solchen Casinos versteuern?
Ja, immer. Laut ESTV sind Gewinne aus ausländischen Geldspielen steuerpflichtig; die Verrechnungssteuer wird dort nicht erhoben, die Einkommenssteuer gilt vollständig.
Wie viele Online Casinos sind in der Schweiz bewilligt?
Zehn, Stand 17. März 2026: Jackpots.ch, mycasino, Swiss Casinos, Casino777, StarVegas, 7melons, PASINO.ch, Swiss4Win, Admiral und Casineo. Jedes gehört einer der 21 konzessionierten Spielbanken.
Was bedeuten Konzession A und B?
Von den 21 Spielbanken haben zehn eine Konzession A und elf eine Konzession B. Vor Ort ist der Höchsteinsatz an Automaten auf CHF 25 pro Spiel begrenzt; Standortkantone von B-Spielbanken dürfen eine Abgabe von höchstens 40 Prozent erheben, nicht aber auf Online-Spiele.
Gilt meine Spielsperre auch dort?
Nein. Ausländische Anbieter müssen gesperrte Schweizer Spieler laut ESBK nicht ausschliessen. Wer trotz Sperre spielen kann, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einer nicht zugelassenen Plattform.
Quellen & Stand
ESBK: «Online-Spielbanken» (17.03.2026), «Fragen und Antworten», «Illegales Spiel», «Nicht bewilligte Online-Spiele». ESBK: «Konzessionsverfahren», «Landbasierte Spielbanken», «Sozialschutz», «Spielsperre», Sperrliste vom 25.08.2026. ESTV zu Geldspielgewinnen (Erläuterung vom 15.04.2026). Verordnung über Geldspiele, Artikel 50 und 52.
Fusszeilen, Startseiten und Geschäftsbedingungen von 24 Casinos ohne Schweizer Konzession sowie Fusszeilen und Zahlungsseiten der zehn Casinos mit Konzession, abgerufen am 17. Oktober 2026. Stand: Oktober 2026.